Wer muss zur MPU?
Es gibt verschiedene Gründe, weshalb die zuständige Führerscheinstelle eine Eignungsprüfung in Form einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung anordnet. Im Folgenden werden die häufigsten Gründe aufgezählt:
Fall 1: Bei wiederholter Verkehrsauffälligkeit mit Alkohol innerhalb von 10 Jahren.
Fall 2: Bei einmaliger Alkoholauffälligkeit mit sehr hoher Promillezahl (über 1,6).
Fall 3: Wenn die begründete Annahme von Alkoholmissbrauch vorliegt.
Fall 4: Bei Alkoholabhängigkeit.
Steht eine Nichteignung des Antragstellers auch ohne MPU fest, wird auf die MPU und auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis verzichtet.